AGB

 

 

 

 

PLATINMUSIC – EIN PRODUKT DER PLATINGROUP GMBH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER PLATINGROUP GMBH

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge der Firma Platingroup GmbH, die nicht in gesonderten AGB geregelt sind, die auf den Gebieten Marketing, Konzeption, Internet, Applikationen, Kompilationen aller Art, Musikberatung, Interaktive, Musicchip, Eventmanagement und in ähnlichen Bereichen für andere Unternehmen und sonstige Auftraggeber durchgeführt werden. Dies gilt auch dann, wenn dies künftig nicht mehr im Einzelfall vereinbart werden sollte. Eigene Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese ausdrücklich von Platingroup GmbH bestätigt werden.

§ 2 VERGÜTUNG KONZEPTION

Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge, unabhängig vom Medium insbesondere auch im Sinne einer Präsentation mit dem Ziel des Vertragsabschlusses (Realisierung, Konzept, Präsentation) mit dem Auftraggeber, erfolgt grundsätzlich gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber hierfür vereinbarten Honorars.

§ 3 AUSFÜHRUNG

Bei Auftragsdurchführung ist Platingroup GmbH verpflichtet, die zu treffenden Maßnahmen mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es steht im Ermessen der Platingroup GmbH, für die Ausführung der Dienstleistungen ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, erteilt Platingroup GmbH Fremdaufträge über Produktion und/oder Steuerung von verkauften Komponenten und Leistungen nach deren Wahl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers.

§ 4 GEHEIMHALTUNG

Platingroup GmbH verpflichtet sich, sämtliche ihr bei der Zusammenarbeit bekanntwerdenden Geschäftsvorgänge des Auftraggebers, sowie der mit ihm verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Firmen, geheim zu halten.

§ 5 FREIGABEN

Der Auftraggeber hat die von der Platingroup GmbH vorgelegten Ausarbeitungen und Angebote zu prüfen und schriftlich freizugeben. Mit der Freigabe gelten etwaige Abweichungen vom Auftrag als genehmigt.

§ 6 RECHTSEINRÄUMUNG

Platingroup GmbH überträgt alle mit den geleisteten Arbeiten zusammenhängenden Nutzungsrechte auf den Auftraggeber. Abweichend hiervon erfolgt eine Übertragung von Nutzungsrechten für Arbeiten im Sinne vom obigen § 2 nur dann, wenn darüber hinaus zwischen Auftraggeber und Platingroup GmbH ein Vertrag über die Realisierung von unterbreitetem Vorschlag bzw. Präsentation geschlossen wird. Die Übergabe von Rechten bei der Musiklieferung, Compilations, CDs und sonstigen musikalischen Medien erfolgt in einzelnen Lizenzierungsverträgen für das jeweilige Produkt

§ 7 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

§7.1 Platingroup GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Platingroup GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haftet die Platingroup GmbH nur nach dem Produkthaftungsgesetz wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von angelieferten Inhalten, Bildern, Ideen oder sonstigem, durch den Auftraggeber angeliefertem Material trägt der Auftraggeber. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass gegen
die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts oder spezieller Werberechtsgesetze verstoßen wird. Platingroup GmbH haftet auch nicht für die patent-, muster-, urheber-, und warenzeichenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe etc. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder 2 dieses Abs. 1 aufgeführten Ausnahmefällen vorliegt. Die Haftung der Platingroup GmbH ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 2 dieses Abs. 1 aufgeführten Ausnahmefällen vorliegt.
§7.2 Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche, insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziff. 10, die Haftung für Unmöglichkeit nach Ziff. 11.
§7.3 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 8 ANRECHENBARKEIT

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Aufrechnung gegen Forderungen der Agentur zu erklären, es sei denn, die Forderung des Auftraggebers ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 9 ZAHLUNGSVERZUG

Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung der Platingroup GmbH zehn Tage nach dem festgelegten Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Befindet sich der Kunde in Verzug oder wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt, kann Platingroup GmbH die Veranstaltung und Bereitstellung von vereinbarten Leistungen diesbezüglich bis zur Bezahlung der Vergütung einschließlich der hierauf entfallenden Verzugszinsen zurückstellen. Im Übrigen wird im Falle nicht regelmäßig wiederkehrender Lieferungen und Leistungen die Vergütung bei Lieferung bzw. Erbringung der Leistung fällig. Wird ein anderer Zahlungszeitraum vereinbart, gelten die Vorschriften dieses Absatzes entsprechend. Sämtliche gelieferten Waren und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Platingroup GmbH. Platingroup GmbH ist berechtigt, vom Auftraggeber Vorauszahlungen auf die entstehenden Kosten zu verlangen, wenn es sich um Neukunden handelt oder wenn von ihr im Namen des Auftraggebers Fremdaufträge erteilt werden.

§ 10 LIEFERVERZUG

Die Platingroup GmbH haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Platingroup GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Platingroup GmbH ist bei Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle des Satzes 1 – also bei einfacher Fahrlässigkeit im Gegensatz zu grober Fahrlässigkeit – wird die Haftung des Auftragnehmers wegen Verzögerung der Leistung für den Schadensersatz neben und statt der Leistung auf insgesamt 20% der auf den jeweils betroffenen Teilnehmer entfallenden Jahresvergütung begrenzt; weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind – auch nach Ablauf einer dem Auftragnehmer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

§ 11 KÜNDIGUNG PLATINMUSIC

Sollte der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate.

§ 12 UNMÖGLICHKEIT

Platingroup GmbH haftet bei Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Platingroup GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Platingroup GmbH ist bei Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle des Satzes 1 – also bei einfacher Fahrlässigkeit im Gegensatz zu grober Fahrlässigkeit – wird die Haftung der Platingroup GmbH wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 20% des Wertes der auf den jeweiligen betroffenen Teilnehmer entfallenden Jahresvergütung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, soweit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Auftraggebers zur Kündigung bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 13 FAHRTKOSTEN BEWERBER

Ohne schriftliche Zusage werden eingeladenen Bewerbern keine Fahrtkosten erstattet.

§ 14 VERJÄHRUNG

Schadensersatzansprüche oder Aufwendungsersatzansprüche gegen die Platingroup GmbH verjähren nach einem Jahr, wenn sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.

§ 15 GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

§15.1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Platingroup GmbH. Sitz der Platingroup GmbH ist gegenwärtig Stuttgart.
§15.2. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 16 ÄNDERUNG DER AGB

§16.1 Platingroup GmbH ist berechtigt, den Inhalt dieser AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, sofern Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von Platingroup GmbH für den Kunden zumutbar sind. Platingroup GmbH teilt dem Kunden die geänderten Bedingungen in geeigneter Weise, insbesondere durch E-Mail mit. Widerspricht der Kunde der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb von vier Wochen, gelten diese als angenommen.
§16.2 Im Falle des Widerspruchs ist Platingroup GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn ein Festhalten an dem Vertrag zu den alten Geschäftsbedingungen unzumutbar ist.

§ 17 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER PLATINGROUP GMBH, STUTTGART, ZUM
EMPFANG VON PLATINMUSIC BUSINESS STREAM

  1. ANWENDUNGSBEREICH
    1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung und die Inanspruchnahme der von der Platingroup GmbH (im Folgenden „Platingroup“), Stuttgart, im Rahmen des Angebots Platinmusic Business Stream angebotenen Produkte und Dienstleistungen.

1.2 Diese Geschäftsbedingungen finden nur gegenüber Unternehmen Anwendung; sie gelten nicht für Endverbraucher.

  1. LEISTUNGSUMFANG
    Das Angebot Platinmusic Business Stream beinhaltet die Veranstaltung und Bereitstellung eines besonderen Radioprogramms im Internet unter Verwendung von Industrietonträgern sowie durch Platingroup erstellte oder übernommene redaktionelle Beiträge, das auf die geschäftlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten ist („kontextbezogenes Webradio“). Das Radioprogramm ist nicht allgemein zugänglich; es wird lediglich den Kunden der Platingroup GmbH einschließlich der Teilnehmer der mit ihnen eventuell verbundenen geschlossenen Benutzergruppen im Wege des Streamings zur Verfügung gestellt. Der Kunde und die Teilnehmer der geschlossenen Benutzergruppe können das Programm nur zeitgleich und unverändert („linear“) empfangen; hingegen ist ein zeitversetzter oder sonst wie interaktiver Abruf nicht möglich, insbesondere erfolgt keine direkte Einflussnahme des Kunden oder Dritter auf das laufende Programm. Der Empfang von PMBS soll den Kunden in die Lage versetzen, das Programm zum Zweck der öffentlichen Wiedergabe einzusetzen.
  2. VERTRAGSABSCHLUSS
    3.1 Die individuellen Konditionen und Laufzeiten werden in dem umseitigen Vertrag („Auftrag Platinmusic Business Stream“) geregelt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten dabei ergänzend. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

3.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen erfolgen ausschließlich durch die Geschäftsführung oder durch besonders Bevollmächtigte der Platingroup GmbH. Mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen anderer Personen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der Geschäftsführung der Platingroup GmbH bestätigt werden.

3.3 Es gelten allein die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Platingroup GmbH unter Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden.

  1. PROGRAMMGESTALTUNG
    4.1 Platingroup gestaltet das nach Ziff. 2 bereitzustellende Radioprogramm in eigener Verantwortung, jedoch unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, wie sie sich aus dem nach Ziff. 3 zu schließenden Vertrag ergeben. Dem Kunden ist bekannt, dass Platingroup sich dabei an die Nutzungsbedingungen der GEMA, SUISA, dem BVMI und der GVL sowie an sonstige vertragliche Vereinbarungen mit den Urheber- und Leistungsschutzberechtigten und den auf der Grundlage des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes beauftragten Verwertungsgesellschaften halten wird.

4.2 „Dayparting-Stream“ im Sinne des nach Ziff. 3 abzuschließenden Vertrages ist ein von Platingroup in Absprache mit dem Kunden produzierter Stream, der in seinem Musikprogramm den tageszeitlichen Rhythmus der Hörer berücksichtigt. Der „X-Mas-Stream“ siehe Ziff. 4.2 kann mit in den „Dayparting-Stream“ integriert werden.

4.3 Ein „Individual Stream“ im Sinne des nach Ziff. 3 abzuschließenden Vertrages ist ein Stream, der von Platingroup in Abstimmung mit dem Kunden oder einem von diesem beauftragten Dritten individuell erstellt wird und als Corporate Music insbesondere auf der Grundlage der Kundenprofildaten, der Hörgewohnheiten des Pilotbetriebes, der Kunden-, Firmen- und Mitarbeiterbedürfnisse und der Empfehlungen der für Platingroup tätigen Musikredakteure entwickelt wird. Dies ist als stetiger Prozess zu verstehen, der während der gesamten Vertragsdauer fortgeführt wird und der fortlaufenden Aktualisierungen und Anpassungen beinhaltet.

  1. BEREITSTELLUNG VON PMBS
    5.1 Die Bereitstellung von PMBS erfolgt auf einem an das Internet angeschlossenen Server, der jedoch nicht von Platingroup betrieben wird. Der Empfang von PMBS erfolgt über einen oder mehrere DSL-Internetzugänge des Kunden sowie mittels der Software „SB200SW“ oder einer an den jeweiligen Internetzugang unmittelbar anzuschließenden Platinmusic Soundbridge. Dabei handelt es sich um ein durch Platingroup individuell konfiguriertes Empfangsgerät, das via PC gesteuert wird. Die Platinmusic Soundbridge ist über ein Cinchkabel an jede Soundanlage anschließbar. Die auf Seiten des Kunden erforderlichen technischen Gegebenheiten werden in der Checkliste Platinmusic näher beschrieben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass diese Anforderungen erfüllt werden. Die vertraglichen Zahlungsansprüche der Platingroup GmbH bestehen auch dann, wenn auf Seiten des Kunden die technischen Voraussetzungen für den Empfang und die Verwendung von PMBS nicht erfüllt sind. Platingroup behält sich vor, Software oder Hardware der Platinmusic Soundbridge oder darauf gespeicherte Daten jederzeit kostenfrei zu aktualisieren. Dabei kann es zum Verlust von Daten und Voreinstellungen kommen, die in der Platinmusic Soundbridge gespeichert sind. Ein solcher Datenverlust gilt als unwesentliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Der Downstream bedarf durchgehend einer Datenübertragungsgeschwindigkeit von 200 KB/s. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er beim gleichzeitigen Einsatz beispielsweise eines PC über denselben DSL Internetzugang selbst dafür verantwortlich ist, dass eine ausreichende Empfangskapazität erhalten bleibt.

5.2 Dem Kunden ist bekannt, dass eine Überschreitung der in dem Vertrag gemäß Ziff. 3 vereinbarten zulässigen maximalen gleichzeitigen Zugriffe zu Störungen des Empfangs sowie des Serverbetriebs selbst führen können. Überschreitet der Kunde die Zahl der zulässigen Zugriffe, so hat er für jeden zusätzlichen Teilnehmer eine Nutzungsentschädigung zu zahlen. Diese beläuft sich für jeden zusätzlichen Teilnehmer und insoweit für jeden Kalendermonat, in den eine unzulässige Nutzung fällt, unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer auf eine volle Monatsgebühr in dem Tarif, der mit dem Kunden vereinbart wurde, wobei innerhalb des Tarifs der Preis für die kürzest mögliche Laufzeit (12 Monate) gilt. Platingroup kann darüber hinaus die Veranstaltung und Bereitstellung von PMBS im Falle einer Störung vorübergehend einstellen und im Falle eines schuldhaften, wesentlichen Verstoßes den Vertrag nach einer Mahnung fristlos kündigen.

5.3 Falls Platingroup aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Kunden, insbesondere wegen einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen, von einem Dritten in Anspruch genommen wird oder eine Inanspruchnahme droht oder in sonstiger Weise geschädigt wird, verpflichtet sich der Kunde, Platingroup von etwaigen Ansprüchen freizustellen und sämtliche Schäden, Verluste und Aufwendungen zu übernehmen, die ihr in diesem Zusammenhang entstehen.

5.4 Platingroup unterhält selbst keinen Streamserver und bietet keine technischen Streamleistungen an. Platingroup kann daher auch keine technische Mindestverfügbarkeit gewährleisten. Sie bemüht sich aber nach besten Kräften in Zusammenarbeit mit ihren Technikpartnern, einen stabilen Dienst anzubieten. Soweit eine technische Verfügbarkeit von 98 % im Monatsdurchschnitt nicht unterschritten wird, ist der Kunde nicht berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu kürzen. Nicht in diese Zeit eingerechnet werden die für die Wartung des Systems erforderlichen Unterbrechungen sowie eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt oder nicht abwendbarer Ursachen.

  1. PLATINMUSIC SOUNDBRIDGE
    Der Kunde benötigt zum Empfang von PMBS ein von Platingroup bereitzustellendes Empfangsgerät (Platinmusic Soundbridge) oder die entsprechende Software. Die Platinmusic Soundbridge kann von Platingroup auf der Basis eines Kaufs genutzt und erworben werden. Hierfür gilt die Anlage Platinmusic Soundbridge.
  2. ÖFFENTLICHE WIEDERGABE
    7.1 PMBS verschafft dem Kunden die Möglichkeit, das von Platingroup gesendete Radioprogramm im Rahmen seines Geschäftszwecks und des nach Ziff. 3 abzuschließenden Vertrages öffentlich, insbesondere als Hintergrundprogramm in seinen Verkaufsräumen, im Sinne von §§ 21, 22 UrhG wiederzugeben. Platingroup weist darauf hin, dass diese Nutzung nach dem Urheberrechtsgesetz erlaubnis- und vergütungspflichtig ist.

7.2 Platingroup kann lediglich sicherstellen, dass die von ihr selbst und die in ihrem Auftrag erstellten redaktionellen Beiträge zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe durch den Kunden verwendet werden dürfen. Hinsichtlich der öffentlichen Wiedergabe sämtlicher sonstiger Werke und Leistungen ist der Kunde selbst für den Erwerb der erforderlichen Rechte verantwortlich. Platingroup weist den Kunden darauf hin, dass er bereits vor der erstmaligen öffentlichen Wiedergabe die entsprechenden Rechte (§ 22 UrhG) insbesondere von der GEMA, der SUISA und GVL erwerben muss. Platingroup unterstützt jedoch den Kunden auf dessen Wunsch beim Rechteerwerb gegenüber GEMA, SUISA und GVL. Art und
Umfang der Unterstützung ergeben sich aus dem nach Ziff. 3 zu schließenden Vertrag.

7.3 Sendung und öffentliche Wiedergabe eigener Beiträge des Kunden: Soweit der Kunde selbst redaktionelle Beiträge, Werbung oder sonstige Inhalte unter Verwendung geschützter Werke und Leistungen zur Verfügung stellt, ist er für die Beschaffung der erforderlichen Rechte selbst verantwortlich.

  1. GESCHLOSSENE BENUTZERGRUPPEN
    8.1 Der Kunde ist berechtigt, PMBS in seinem Betrieb einschließlich der von ihm selbst unterhaltenen Filialen sowie – nach Maßgabe des gemäß Ziff. 3 zu schließenden Vertrages – in geschlossenen Benutzergruppen einzusetzen. Geschlossene Benutzergruppen können aus dem Kunden sowie dessen Geschäftskunden bestehen, die vertraglich zum Vertrieb der von dem Kunden bezogenen Waren oder Dienstleistungen verpflichtet sind (vertikale Vertriebsstruktur), oder aus dem Kunden und dessen vertraglich verbundenen Geschäftspartnern, die gleiche oder vergleichbare Waren oder Dienstleistungen wie der Kunde anbieten (horizontale Vertriebsstruktur). Der Kunde hat der Platingroup GmbH Name und Adresse jedes Teilnehmers einer geschlossenen Benutzergruppe mitzuteilen. Der Teilnehmer kann den Zugriff auf PMBS nur unter Verwendung eines durch Platingroup näher festzulegenden Authentifizierungsverfahrens erlangen (Ziff. 5.2).

8.2 Soweit diese Geschäftskunden oder Geschäftspartner des Kunden nicht diesem Vertrag beitreten, ist der Kunde gehalten, diese zur Einhaltung der in dem Vertrag nach Ziff. 3 sowie in diesen AGB enthaltenen Regelungen zu verpflichten. Ziff. 5.4 gilt entsprechend.

  1. VERGÜTUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG
    9.1 Die von Seiten des Kunden zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag gemäß Ziff. 3 und aus der bei Vertragsabschluss vereinbarten Preisliste.

9.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die nach Monaten berechneten Vergütungen und Gebühren jeweils für 12 Monate im Voraus zu zahlen. Jedoch wird die erste Rate bereits 2 Wochen vor der vereinbarten Bereitstellung von PMBS fällig. Die folgende Rate wird 12 Monate nach Bereitstellung fällig, die weiteren Raten werden jeweils nach weiteren 12 Monaten fällig. Zusammen mit der ersten Rate werden auch die Einrichtungs- und Anschlussgebühren sowie im Falle des Mietkaufs auch die Versand- und Verpackungskosten fällig. Im Übrigen wird im Falle nicht regelmäßig wiederkehrender Lieferungen und Leistungen – vorbehaltlich der Ziff. 9.3 – die Vergütung bei Lieferung bzw. Erbringung der Leistung fällig. Wird ein anderer Zahlungszeitraum vereinbart, gelten die Vorschriften dieses Absatzes entsprechend.

9.3 Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung der Platingroup GmbH 10 Tage nach dem in Abs. 2 und 3 festgelegten Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Befindet sich der Kunde in Verzug oder wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt, kann Platingroup die Veranstaltung und Bereitstellung von PMBS sowie eventuell vereinbarter zusätzlicher Leistungsmerkmale diesbezüglich bis zur Bezahlung der Vergütung einschließlich der hierauf entfallenden Verzugszinsen zurückstellen.

9.4 Soweit der Kunde GEMA- bzw. SUISA- oder GVL-Gebühren über Platingroup abrechnet, wird eine Änderung der insoweit anwendbaren GEMA- bzw. SUISA oder GVL-Gebühren gegenüber dem Kunden wirksam, ohne dass es einer weiteren Ankündigung durch Platingroup bedarf.

  1. KÜNDIGUNG
    10.1 Beide Vertragspartner können den Vertrag bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des in dem gemäß Ziff. 3 zu schließenden Vertrages festgelegten Mindestzeitraums schriftlich kündigen. Unterbleibt eine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr.

10.2 Wesentliche Vertragsverletzungen berechtigen beide Seiten zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Eine wesentliche Vertragsverletzung liegt insbesondere vor, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet und auch nach einer Mahnung durch die Platingroup GmbH die geschuldete Vergütung einschließlich der hierauf entfallenden Verzugszinsen und eines sonstigen Verzugsschadens nicht unverzüglich bezahlt.

  1. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
    11.1 Platingroup haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Platingroup GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Platingroup nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder 2 dieses Abs. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Die Haftung der Platingroup GmbH ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 2 dieses Abs. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

11.2 Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche, insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziff. 11, die Haftung für Unmöglichkeit nach Ziff. 12.

11.3 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

  1. VERZUG
    Platingroup haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Platingroup GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Platingroup GmbH ist bei Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle 1 – also bei einfacher Fahrlässigkeit im Gegensatz zu grober Fahrlässigkeit – wird die Haftung des Auftragnehmers wegen Verzögerung der Leistung für den Schadensersatz neben und statt der Leistung auf insgesamt 20 % der auf den jeweils betroffenen Teilnehmer entfallenden Jahresvergütung begrenzt; weiter gehende Ansprüche des Auftraggebers sind – auch nach Ablauf einer dem Auftragnehmer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  2. UNMÖGLICHKEIT
    Platingroup haftet bei Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Platingroup GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Platingroup GmbH ist bei Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle des Satzes 1 – also bei einfacher Fahrlässigkeit im Gegensatz zu grober Fahrlässigkeit – wird die Haftung der Platingroup GmbH wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 20 % des Wertes der auf den jeweiligen betroffenen Teilnehmer entfallenden Jahresvergütung begrenzt. Weiter gehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, soweit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Auftraggebers zur Kündigung bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  3. VERJÄHRUNG
    Schadensersatzansprüche oder Aufwendungsersatzansprüche gegen Platingroup verjähren nach einem Jahr, wenn sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.
  4. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
    15.1 Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Platingroup GmbH. Sitz der Platingroup GmbH ist gegenwärtig Stuttgart.

15.2 Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  1. ÄNDERUNG DER AGB
    16.1 Platingroup ist berechtigt, den Inhalt dieser AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Platingroup für den Kunden zumutbar ist. Platingroup teilt dem Kunden die geänderten Bedingungen in geeigneter Weise, insbesondere durch E-Mail, mit. Widerspricht der Kunde der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb von 4 Wochen, gelten diese als angenommen.

16.2 Im Falle des Widerspruchs ist Platingroup berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn ein Festhalten an dem Vertrag zu den alten Geschäftsbedingungen unzumutbar ist.

ANLAGE PLATINMUSIC SOUNDBRIDGE

  1. Der Kunde benötigt zum Empfang von PMBS ein von Platingroup bereitzustellendes individuell konfiguriertes Empfangsgerät (Platinmusic Soundbridge), das über einen DSL-Anschluss des Kunden mit dem Internet verbunden wird und das der Kunde über einen internetfähigen PC mittels eines Webtools (Modell SB 100), steuern kann. Platingroup behält sich vor, Software oder Hardware der Platinmusic Soundbridge oder darauf gespeicherte Daten jederzeit kostenfrei zu aktualisieren. Dabei kann es zum Verlust oder zur Änderung von Daten und Voreinstellungen kommen, die auf der Platinmusic Soundbridge gespeichert sind.
  2. Die Platinmusic Soundbridge kann von Platingroup auf der Basis eines Kaufs oder eines Mietkaufs genutzt und erworben werden.

2.1 KAUF
2.1.1 Die Platinmusic Soundbridge wird fabrikneu geliefert. Gebrauchte Geräte werden nur nach besonderer Vereinbarung verkauft. Der Kaufpreis sowie die Versand- und Verpackungskosten sind in vollem Umfang bei Lieferung fällig. Im Übrigen findet Ziff. 9 AGB PMBS Anwendung.

2.1.2 Im Falle des Kaufs richtet sich die Mängelhaftung der Platingroup GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist. Mangelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind nach Maßgabe der Ziff. 11–13 AGB PMBS beschränkt. Die Ansprüche und Rechte wegen eines Mangels – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren beim Kauf neuer Geräte nach
einem Jahr, beim Kauf eines gebrauchten Gerätes innerhalb von sechs Monaten seit Ablieferung, wenn sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen, verjähren unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs nach Maßgabe der Ziff. 14 AGB PMBS. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

2.1.3 Die Kaufsache verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsache im Eigentum der Platingroup GmbH.

2.2 MIETKAUF

2.2.1 Vermietet werden fabrikneue Geräte. Die Miete wird nach monatlichen Raten errechnet. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Miete jeweils für 6 Monate im Voraus zu zahlen. Jedoch wird die erste Rate einschließlich der Versand- und Verpackungskosten bereits 2 Wochen vor der vereinbarten Bereitstellung von PMBS fällig. Die folgende Rate wird 1 Jahr nach Bereitstellung fällig, die weiteren Raten werden jeweils nach einem weiteren Jahr fällig. Wird ein anderer Zahlungszeitraum vereinbart, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. Wird der Abonnementauftrag aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung des Kunden, die zur fristlosen Kündigung durch Platingroup berechtigt, vorzeitig beendet, so schuldet der Kunde die Miete für die gesamte Laufzeit. Sie wird dann bei Vertragsbeendigung sofort und im Ganzen fällig. Im Übrigen findet Ziff. 9 AGB PMBS Anwendung.

2.2.2 Platingroup leistet in der Weise Gewähr, dass Störungen und Schäden der Platinmusic
Soundbridge, die nicht auf unsachgemäße Behandlung der Mietsache durch den Kunden
zurückzuführen sind, während der Dauer des Vertrages kostenlos beseitigt werden. Der Kunde hat den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat in diesem Fall die Mietsache an Platingroup oder einen durch Platingroup beauftragten Dritten auf eigene Kosten nach Wahl der Platingroup GmbH zur Reparatur oder zum Austausch an eine von Platingroup benannte Stelle zu verschicken.

Schadensersatzansprüche sind nach Maßgabe der Ziff. 11 AGB PMBS beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a BGB ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für den möglichen Verlust oder die reparaturbedingte Löschung oder Änderung von Daten oder Einstellungen auf der Platinmusic Soundbridge, insbesondere bei der Mängelbeseitigung oder bei der Aktualisierung der Software.

2.2.3 Der Kunde trägt das Risiko des zufälligen Untergangs der Platinmusic Soundbridge.

2.2.4 Das Eigentum an der Mietsache geht mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit und nach Zahlung der gesamten vereinbarten Miete einschließlich eventuell anfallender Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschäden auf den Kunden über. Wird der Vertrag wegen eines schuldhaften Verhaltens des Kunden vorzeitig beendet und zahlt dieser unverzüglich die nach Ziff. 2.2.1 geschuldete Miete einschließlich derjenigen Schäden, die aufgrund seines schuldhaften Verhaltens entstanden sind, geht das Eigentum an der Mietsache gleichfalls auf den Kunden über. Im Übrigen ist die Mietsache nach Ablauf des Mietvertrages auf Kosten und auf Gefahr des Kunden zurückzugeben.

2.2.5 Nach Ablauf der Mietzeit können keine Mangelansprüche gegen Platingroup geltend gemacht werden.

  1. Die AGB von Platinmusic finden Anwendung, soweit in dieser Anlage keine speziellere Regelung getroffen ist.

ANLAGE WERBEBEITRÄGE
1. Diese Anlage betrifft ausschließlich die Sendung von Werbebeiträgen des KUNDEN. Auf dessen Wunsch und im Rahmen des technisch Möglichen kann Platingroup auch Beiträge verwenden, die von dem Kunden selbst zur Verfügung gestellt werden. Dies kann durch die Verwendung von Datenträgern (CD-ROM) oder online geschehen. Der Kunde wird durch den Einsatz geeigneter und auf dem neuesten Stand der Technik befindlicher Schutzprogramme gewährleisten, dass die von ihm übermittelten Beiträge frei von schädlichen Daten, Dateien und Programmen wie Viren und Trojanern sind.

2.1 KEINE RECHTSVERLETZUNG.
Der Kunde stellt sicher und garantiert, dass die von ihm zu übermittelnden Beiträge nicht gegen geltende Gesetze verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen und dass sie nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Er wird alle urheber- und leistungsschutzrechtlichen oder sonstwie betroffenen Befugnisse – insbesondere Persönlichkeitsrechte und Markenrechte (z. B. Hörmarken) – einholen und überträgt diese bzw. räumt diese der Platingroup GmbH schon jetzt insoweit ein, als es zum Zweck des PMBS erforderlich ist. Soweit dies jedoch zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht möglich oder zulässig ist, verpflichtet sich der Kunde, die Rechteeinräumung bzw. die Rechteübertragung an die Platingroup GmbH unverzüglich nachzuholen.
Soweit in dem Werbebeitrag Ansprechpartner namentlich benannt sind, stellt der Kunde sicher, dass der jeweilige Ansprechpartner hierzu sein Einverständnis vorab erteilt hat. Er trägt auch die durch den Rechteerwerb und die Rechteübertragung anfallenden Kosten. Für die Nachbearbeitung nicht eingelöster Lastschriftbeträge stellen wir neben dem fälligen Rechnungsbetrag pauschal CHF 37,50 in Rechnung. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

2.2 Der urheber- und leistungsschutzrechtliche Rechteerwerb hat sich insbesondere auf die Sendung (§ 20 UrhG) einschließlich der hierfür erforderlichen Vervielfältigungsrechte zum Zwecke der Speicherung (§ 16 UrhG) der Werbebeiträge sowie der hierfür benutzten Werke durch Platingroup und auf die öffentliche Wiedergabe durch den Kunden nach § 22 UrhG zu erstrecken. Soweit ausnahmsweise die Voraussetzungen des § 20 UrhG beim Streaming durch die Platingroup GmbH nicht vorliegen, ist der Kunde im Falle der öffentlichen Wiedergabe zum Rechteerwerb nach § 21 UrhG verpflichtet. Der Kunde hat auch die Rechte zur Einstellung der Beiträge in ein Datenbankwerk (§ 4 Abs. 2 UrhG) oder in eine Datenbank (§ 87a UrhG) zugunsten der Platingroup GmbH zu
erwerben.

2.3 Der Kunde wird sich bei der Erstellung der Werbebeiträge an die jeweils einschlägigen Nutzungsund Vertragsbedingungen der GEMA, der SUISA und der GVL halten, insbesondere aber an die Bedingungen fürdas Webcasting und den Ladenfunk. Diese können bei der GEMA, der SUISA und der GVL angefordert oder bei Platingroup – hier aber ohne Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit – eingesehen werden. Dem Kunden ist bekannt, dass es dem Webcaster untersagt ist, Musikaufnahmen in einer Weise zu übertragen, die geeignet ist, den falschen Eindruck einer Verbindung des Urheber- oder Leistungsschutzrechtsinhabers mit dem Webcaster oder einem bestimmten Produkt oder einer Dienstleistung, die vom Webcaster beworben werden, zu erwecken. Ferner darf der Webcaster bei der Übertragung nicht den Eindruck erwecken, seine über die reine Übertragung von Musikaufnahmen hinausgehenden Tätigkeiten würden durch den Inhaber der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte (einschließlich des ausübenden Künstlers) gesponsert oder anderweitig unterstützt. Diese Verpflichtungen gelten für den Kunden entsprechend.

2.4 Platingroup ist gegenüber dem Kunden nicht verpflichtet, die Beiträge des Kunden inhaltlich, redaktionell oder unter rechtlichen Gesichtspunkten gleich welcher Art zu überprüfen. Jedoch ist Platingroup jederzeit berechtigt, Beiträge des Kunden auch ohne Rechtsverstoß zeitweise oder auf Dauer aus ihrem Programm zu entfernen. Sie wird dieses Recht jedoch nicht in missbräuchlicher Weise ausüben.

3.1 FREISTELLUNGSERKLÄRUNG.
Falls Platingroup aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Kunden, insbesondere wegen einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen, von einem Dritten in Anspruch genommen wird oder eine Inanspruchnahme droht oder in sonstiger Weise geschädigt wird, verpflichtet sich der Kunde, Platingroup von etwaigen Ansprüchen freizustellen und sämtliche Schäden, Verluste und Aufwendungen zu übernehmen, die ihr in diesem Zusammenhang entstehen. Wird die Platingroup GmbH als Störerin im Rahmen eines Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruchs oder sonstwie wegen eines rechtswidrigen, aber nicht notwendigerweise schuldhaften Verhaltens in Anspruch genommen und beruht diese Inanspruchnahme auf einem vertrags- oder sonstwie rechtswidrigen, aber nicht schuldhaften Verhalten des Kunden, haftet der Kunde wie bei schuldhaftem Verhalten.

3.2 Platingroup unterstützt jedoch den Kunden auf dessen Wunsch beim Erwerb von Urheber- und Leistungsschutzrechten gegenüber GEMA, SUISA und GVL. Art und Umfang der Unterstützung ergeben sich aus dem Hauptvertrag.

  1. Der Kunde stellt den vorgesehenen Werbebeitrag spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Ersterscheinungstermin in Form eines Datensatzes zur Verfügung. Der Datensatz muss in dem folgenden Dateiformat übermittelt werden: MP3, 128 kbps, 44.100 kHz Stereo (Übermittlung via Email als Anhang oder in körperlicher Form als CD, DVD, Speicherkarte usw.). Platingroup kann diese und weitere technische Anforderungen mit angemessener Frist jederzeit festlegen oder abändern (§ 315 BGB). Hält Platingroup den Werbebeitrag in der vorliegenden Form aus rechtlichen, technischen oder qualitativen Gesichtspunkten nicht für sendefähig, setzt sie den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis. Bei wiederholter Einlieferung nicht sendefähiger oder sonst wie unzumutbarer Beiträge hat Platingroup das Recht, die Annahme weiterer Werbebeiträge abzulehnen.

© 2020 Platingroup GmbH
Alle Rechte vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.